MIndBauRL : 2019-05
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3.5Grundfläche des Brandbekämpfungsabschnitts
3.6Brandbekämpfungsabschnittsfläche
3.7Geschoss, oberirdische Geschosse, Kellergeschosse
3.10Eingeschossige Industriebauten
5.3Zweigeschossige Industriebauten mit Zufahrten
5.4Geschosse und Flächen unter der Geländeoberfläche
5.7.1Rauchableitung aus Produktions- und Lagerräumen ohne Ebenen
5.7.2Rauchableitung aus Brandbekämpfungsabschnitten mit Ebenen in Produktions- und Lagerräumen
5.7.3Rauchableitung in Produktions- und Lagerräumen mit selbsttätigen Feuerlöschanlagen
5.7.4Weitere Anforderungen an die Rauchableitung aus Produktions- und Lagerräumen
5.8.1Selbsttätige Feuerlöschanlagen
5.8.2Halbstationäre Feuerlöschanlagen
5.10Brandwände und Wände zur Trennung von Brandbekämpfungsabschnitten
5.12Außenwände und Außenwandbekleidungen
5.14Sonstige Brandschutzmaßnahmen, Gefahrenverhütung
6.2Zulässige Größe der Brandabschnittsfläche
6.3Anforderungen an die Baustoffe und Bauteile
6.4Besondere Anforderungen an Lagergebäude und an Gebäude mit zusammenhängenden Lagerbereichen
7.3Anforderungen an Bauteile zur Trennung von Brandbekämpfungsabschnitten
7.4Zulässige Größen von Brandbekämpfungsabschnittsflächen bis 60.000 m
7.5Anforderungen an die Bauteile von Brandbekämpfungsabschnittsflächen bis 60.000 m
7.5.1Brandbekämpfungsabschnitte mit Bemessung der Bauteile
7.5.2Brandbekämpfungsabschnittsflächen ohne Bemessung der Bauteile
7.6Brandbekämpfungsabschnittsflächen mit einer Größe von mehr als 60.000 m
Anhang 1Grundsätze für die Aufstellung von Nachweisen mit Methoden des Brandschutzingenieurwesens
Anhang 2Anrechenbare Wärmeabzugsflächen nach Abschnitt 6, Tabelle 2