EEWärmeG : 2015-10-20
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§ 1Zweck und Ziel des Gesetzes
§ 1aVorbildfunktion öffentlicher Gebäude
Teil 2Nutzung Erneuerbarer Energien
§ 4Geltungsbereich der Nutzungspflicht
§ 5Anteil Erneuerbarer Energien bei neuen Gebäuden
§ 5aAnteil Erneuerbarer Energien bei grundlegend renovierten öffentlichen Gebäuden
§ 6Versorgung mehrerer Gebäude
§ 9aGebäude für die Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen
§ 10aInformation über die Vorbildfunktion
§ 15Verhältnis zu Nutzungspflichten
§ 16Anschluss- und Benutzungszwang
§ 16aInstallateure für Erneuerbare Energien
AnlageAnforderungen an die Nutzung von Erneuerbaren Energien und Ersatzmaßnahmen
4.Nachweis der Anforderungen an gelieferte Biomasse
5.Nachweis der sonstigen Anforderungen
III.Geothermie und Umweltwärme
IV.Kälte aus Erneuerbaren Energien